Wenn du eine Immobilie besitzt, ist eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar. Sie schützt dich vor den finanziellen Folgen von Sachschäden, die dein Eigentum betreffen. Im Falle eines Schadens durch Feuer oder andere Ereignisse ist dein Haus und sein Inventar abgesichert. Die Versicherung deckt unter anderem Schäden durch Leitungswasser, Überspannung, Hagel, Sturm ab Windstärke 8, sowie Explosionen, Implosionen und Blitzschlag ab.
Die Elementarschadenversicherung ist eine weitere wichtige Absicherung für Immobilienbesitzer. Sie schützt dich vor den Auswirkungen von Naturereignissen, wie Überschwemmungen, Schneedruck oder Vulkanausbrüchen, je nachdem wo du lebst. Auch Erdbeben, Lawinen oder Erdrutsche können abgesichert werden.
Sowohl Mieter als auch Eigenheimbesitzer sollten eine Hausratversicherung abschließen. Diese sichert bewegliche Gegenstände wie Elektrogeräte, Kleidung und Möbel ab. Im Falle von Schäden durch Feuer, Einbruch, Wasser oder Überspannung übernimmt die Hausratversicherung die Kosten. Plattformen wie Tarifcheck können helfen, die passende Versicherung zu finden.
Es ist ratsam, eine Rechtschutzversicherung abzuschließen, um bei Rechtsstreitigkeiten, auch mit dem Vermieter, finanziell abgesichert zu sein. Die Versicherung übernimmt Kosten für Mediation, außergerichtliche Streitbeilegung, Anwälte, Gerichtskosten und Sachverständige.
Die private Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss. Sie deckt Schäden ab, die du anderen zufügst, zum Beispiel wenn ein Gast in deiner Wohnung stürzt oder sich vor deinem Haus auf Glatteis verletzt. Hauseigentümer und Mieter sollten unbedingt eine Haftpflichtversicherung haben.
Neu auf dem Markt sind Haus- und Wohnungsschutzbriefe, die Kosten für die Beseitigung von Wespennestern oder die Reinigung von Abflussrohren übernehmen. Auch wenn du dich aus Versehen aussperrst, kannst du die Rechnung dem Versicherer weitergeben.
Einige Hausbesitzer glauben, dass sie ihre Mieter dazu verpflichten können, bestimmte Versicherungen abzuschließen, wie zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung. Tatsächlich ist eine solche Klausel in vielen Mietverträgen nicht rechtsgültig. Es ist lediglich möglich, eine Empfehlung auszusprechen, bestimmte Versicherungen abzuschließen.
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